AGB

AGB CC-Fotografie Hochzeit

GEGENSTAND DER VORLIEGENDEN AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt) regeln die Formalitäten zwischen dem Brautpaar und dem Fotografen Christoph Ziltener (folgend Fotograf/en genannt).

  1. LEISTUNGEN HOCHZEITEN

Fotograf

Der Fotograf begleitet den Hochzeitstag fotografisch über die vereinbarte Anzahl Stunden. Die gebuchte Zeit ist fortlaufend zu verstehen und kann nicht aufgeteilt werden. Es besteht die Option, am Hochzeitstag selbst die Reportage zu verlängern jedoch nicht zu verkürzen. Der Fotograf liefert die Bilder gemäss vereinbartem Lieferumfang.

Brautpaar

Das Brautpaar verpflichtet sich zur Bezahlung des Honorars gemäss vereinbarten Konditionen auf der unterschriebenen Offerte. Das Brautpaar stellt zudem noch die Verpflegung für den Tag für den Fotografen.

  1. LIEFERUMFANG BRAUTPAAR

Fotograf

Die Bilder stehen dem Kunde zur Ansicht und zum Download im JPG-Format in hoher Auflösung (300dpi) zur Verfügung.  Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden nicht ausgehändigt. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur Archivierung des Bildmaterials und wird die Bilder 6 Wochen nach Übergabe an den Kunden löschen.

Brautpaar

Das Brautpaar ist verpflichtet, die gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen oder Änderungswünsche bezüglich Inhalte, Qualität oder Zustands des Bildmaterials/der Ware sind innert 7 Tagen nach Erhalt der bearbeiteten Bilder an den Fotografen zu richten.  Andernfalls gilt der Auftrag als abgeschlossen.

  1. BEZAHLUNG

Eine Terminreservierungsgebühr von 30% ist 30 Tage nach Auftragserteilung fällig. Wird die Anzahlung von 30% nicht innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von dem Fotografen bezeichneten Konto geleistet, so wird der Hochzeitstermin nicht verbindlich reserviert. Der Restbetrag in der Höhe von 70% des Gesamtbetrages, sowie allfällig zusätzlich gebuchte Stunden am Hochzeitstag, sind 30 Tage nach der Hochzeit fällig. Bei einer Stornierung durch das Brautpaar, kürzer als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, ist das Honorar zu 100 % fällig sofern der Fotograf keinen anderen Termin festsetzen kann. Sollte sich das Datum nach geleisteter Anzahlung ändern, der Termin vom Fotografen aber nicht wahrgenommen werden kann, so wird die Anzahlung von 30 % einbehalten.

Vor der vollständigen Begleichung der Rechnung werden die Bilder nicht bearbeitet und an den Kunden ausgeliefert. Sollte nach Verstreichen der vereinbarten Zahlungsfrist der gesamte Betrag nicht beglichen sein, so wird eine Mahngebühr von CHF 25.—fällig. Bei einer weiteren Mahnung werden CHF 50.— verrechnet. Sämtliche weiterführenden Kosten, sei es durch Beauftragung eines Inkassobüros oder Einleitung einer Betreibung, gehen vollumfänglich zu Lasten des Brautpaars resp. Auftraggebers.

  1. EXKLUSIVRECHT

Der Fotograf muss der einzige professionelle Fotograf oder Videograf am besagten Hochzeitstag sein. Er wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, welche durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras und Videokameras verursacht wurden. Auch trägt der Fotograf keine Verantwortung für Bilder, die aufgrund von Eingreifen anderer Fotografen oder Videografen und Hochzeitsgäste nicht zustande kamen oder die dadurch gestört wurden.

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM

Die Bilder unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen. Mängelrügen hinsichtlich des von dem Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes der Bilder und der verwendeten optischen und technischen Mittel sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Brautpaares oder des Kunden, bedürfen einer separaten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

  1. FREIES FOTOGRAFIEREN AM TAG DER HOCHZEIT

Das Brautpaar sorgt dafür, dass eine Erlaubnis zum Fotografieren in der Kirche, bei der freien Trauung oder im Zivilstandesamt vorhanden ist. Allenfalls ist es dem Fotografen nicht möglich, die Bilder wunschgemäss an das Brautpaar zu liefern.

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden ist im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist es des Fotografen aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, Verlust oder Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik und andere schwerwiegende Gründe nicht möglich den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. das Abwälzen allfälliger Mehrkosten auf den Fotografen.

Natürlich bemüht sich der Fotograf einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Ein zuvor geleistete Terminreservierungsgebühr oder bereits bezahlte Aufträge, werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Wenn zwei Fotografen gebucht sind und einer durch Krankheit ausfällt, werden die kosten des ausgefallenen Fotografen nicht auf der Rechnung aufgeführt.

Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern, kann der Fotograf nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen allfällig entstandener beziehungsweise der vereinbarten Kosten. Die Terminreservierungsgebühr wird von dem Fotografen einbehalten.

  1. URHEBERRECHTE

Das Urheberrecht am Material, welches Gegenstand dieses Vertrages ist, liegt zu jeder Zeit,  beim Fotografen.

Wer zum Eigengebrauch nach Urhebergesetz Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b oder Buchstabe c oder wer als Drittperson nach Urhebergesetz Artikel 19 Absatz 2 Werke auf irgendwelche Art vervielfältigt, schuldet der Urheberin hierfür eine Vergütung.

  1. NUTZUNGSRECHTE

Der Fotograf räumt dem Brautpaar das zeitlich und räumlich unbeschränkte private Nutzungsrecht ein. Dieses beinhaltet ausschliesslich der privaten, nicht aber der kommerziellen Nutzung.

Dem Brautpaar ist es nicht erlaubt, das Material einer dritten Partei (ausser der oben genannten) bereitzustellen, zu verkaufen oder zu verteilen, ohne der vorher eingeholten ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Fotografen.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über. Werden die Bilder im Rahmen des privaten Nutzungsrechtes veröffentlicht oder vervielfältigt (z.B. auf Facebook, Instagram, Dankeskarte, …), so ist jeweils der Fotograf als Urheber zu nennen.

  1. VERÖFFENTLICHUNGSRECHT

Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass bei Annahme des Angebotes für die Hochzeitsreportage, das Brautpaar damit einverstanden ist, dass der Fotograf die Bilder auf der eigenen Website, in Print- und Onlinemedien im Rahmen von Eigenwerbung sowie zu publizistischer Illustration verwendet und veröffentlicht.

Hat das Brautpaar der oben genannten Veröffentlichung der Bilder nicht zugestimmt, so erhöht sich der Rechnungsbetrag um 5% des Auftragswertes.

  1. PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Das Brautpaar ist dafür verantwortlich, dass alle anwesenden Personen damit einverstanden sind, auf den Bildern der Hochzeitsreportage zu erscheinen. Allfällige Haftungen und Ersatzansprüche Dritter, welche auf der Verletzung dieser Rechte beruhen, werden von dem Fotografen abgelehnt und sind vom Brautpaar zu tragen.

  1. OUTSOURCING

Der Fotograf behält sich das Recht vor, gewisse Bereiche des Auftrages, insbesondere die Bildbearbeitung, durch Dritte ausführen zu lassen.

  1. GUTSCHEINE

Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von einem (1) Jahr nach Kaufdatum. Danach verfällt der Gutschein und eine Rückzahlung des Preises ist ausgeschlossen. Gutscheine sind nicht rückerstattungsfähig und vom Umtausch ausgeschlossen.+

  1. DATENSCHUTZ

Das Brautpaar erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr und zur Auftragserledigung erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und Personendaten mit grösster Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln und die Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages zu verwenden.

Das Brautpaar, erlaubt dem Fotografen die Speicherung und Nutzung der im Vertrag angegeben Handynummer auf dessen mobilen Endgerät. Auf dem Endgerät sind Apps vorhanden, die die Kontaktdaten möglicherweise speichern und anderweitig verwenden könnten. Sollte das Brautpaar mit der Speicherung der Handynummer nicht einverstanden sein, so wird diese aufgrund Datenschutzbestimmungen vom Fotografen nicht verwendet.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Somit ist der Fotograf ausdrücklich berechtigt, Daten bei Drittanbietern, wie z.B. Adobe Lightroom (Bildbearbeitung), WordPress (Homepage), Scrappbook (Onlinegalerie) …, zu speichern und von diesen bearbeiten zu lassen. Das Brautpaar oder der Kunde stimmt in diesem Rahmen auch zu, dass der Fotograf Daten auch ausserhalb der Schweiz und auch in Ländern ohne angemessenen Datenschutz speichern und übermitteln kann.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Kanton Baselland.

Die vorliegenden AGB können nur schriftlich ergänzt oder abgeändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01.01.2023